
Ablasskirchen im Bistum Augsburg
1 Altenstadt, Basilika St. Michael
2 Andechs, St. Nikolaus und Elisabeth
(„auf dem Heiligen Berg“)
3 Augsburg, Basilika St. Ulrich u. Afra
4 Augsburg, Hoher Dom
5 Augsburg, St. Sebastian
6 Benediktbeuern, Basilika St. Benedikt
7 Biberbach, St. Jakobus maj.
8 Dillingen, Basilika St. Peter
9 Donauwörth, Heilig Kreuz
10 Friedberg, Unseres Herren Ruhe
(„Herrgottsruh“)
11 Füssen, St. Mang
12 Inchenhofen, St. Leonhard
13 Kaufbeuren, St. Martin
14 Kempten, Basilika St. Lorenz
15 Klosterlechfeld, Maria Hilf
16 Kobel / Neusäß, Wallfahrtskirche Maria Loreto
17 Maria Baumgärtle, Mariä Opferung
18 Maria Beinberg, Mariä Geburt
19 Maria Steinbach, Mariä Schmerzen und St. Ulrich
20 Maria Vesperbild, Mariä Schmerzen
21 Marienfried, Maria, Mutter der Kirche
22 Mönchsdeggingen, St. Martin
23 Ottobeuren, Basilika St. Alexander und Theodor
24 St. Ottilien, Klosterkirche Herz Jesu
25 Vilgertshofen, Mariä Schmerzen
26 Violau, St. Michael
27 Wieskirche (Steingaden), Wallfahrtskirche
Zum gegeisselten Heiland auf der Wies
28 Wigratzbad, Gebetsstätte Herz Jesu und Mariä
Schon länger stand die angebliche Seherin von Trevignano, Gisella Cardia unter Betrugsverdacht.
Jetzt haben DNA-Analysen bestätigt, dass die Blutstränen, die die Madonna vergossen haben soll, mit der DNA der Seherin identisch sind. Das berichteten italienische Medien am Wochenende.
Kirche verbot Gebetsveranstaltungen
Die angebliche Seherin gab seit 2016 immer wieder an, Erscheinungen von Maria, Jesus und Gottvater zu haben. Sie traf sich mit ihren Anhängern regelmäßig zu Gebetsveranstaltungen. Dies verbot die Kirche 2024 nach einigen Untersuchungen. Der ortsansässige Bischof Marco Salvi untersagte sowohl öffentliche als auch private Veranstaltungen wie Messfeiern, Gebetstreffen oder Wallfahrten in Trevignano. Es dürfe nicht der Eindruck vermittelt werden, die Kirche habe die Erscheinungen anerkannt. Dies ist nämlich nicht der Fall. Der Vatikan entschied, dass es sich in Trevignano um keine übernatürlichen Erscheinungen handelt. D.h. es wurde kein Nihil Obstat ausgesprochen!
Der Vatikan hatte voriges Jahr neue Richtlinien in Bezug auf das Verfahren für die Prüfung von Berichten über Erscheinungen herausgegeben. Das vatikanische Amt für die Glaubenslehre wird in die Prüfung mit einbezogen. Zudem bewertet der Vatikan angebliche übernatürliche Wunder bestenfalls mit einem „Nihil obstat" („Es steht nichts entgegen“).
Dies gibt zwar keine Gewissheit über die Echtheit der übernatürlichen Phänomene, das Wirken des Heiligen Geistes jedoch wird anerkannt und Gläubige dürfen die Wunder würdigen. Den neuen Regeln zufolge kann das gemeldete und zu überprüfende Ereignis später immer noch als übernatürlich eingestuft werden. Der Papst darf in das Prozedere jederzeit eingreifen.
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