
Ein „Heiliges Jahr" ist ein Jubiläumsjahr in der katholischen Kirche, das regulär alle 25 Jahre begangen wird und in dem vollkommene Ablässe erworben werden können. Mit der feierlichen Öffnung der „Heiligen Pforte" hat Papst Franziskus das Heilige Jahr 2025 eröffnet.
In einem Dekret beschreibt der Vatikan die verschiedenen Möglichkeiten, wie Katholiken diesen vollkommenen Ablass
erlangen können.
Was ist ein vollkommener Ablass?
Notwendige Bedingungen zum Erwerb des vollkommenen Ablasses
Der vollkommene Ablass ist der Erlass der zeitlichen Strafe (Läuterung) für bereits in der Beichte vergebene Sünden. Denn die Beichte tilgt nur unsere Schuld vor Gott, nicht die zeitliche Sündenstrafe.
Die im Heiligen Jahr erworbenen Ablässe dürfen auch Verstorbenen zugewendet werden; wobei es möglich ist, an einem Tag zwei vollkommene Ablässe für Verstorbene zu erlangen, so der Vatikan.
Grundbedingungen für den Erwerb des vollkommenen Ablasses
Um einen Ablass im „Heiligen Jahr" erhalten zu können, müssen zunächst die traditionellen Grundbedingungen (der Wille zur Abkehr von jeder Sünde, eine sakramentale Beichte, ein Kommunionempfang, ein Gebet in den Anliegen des Papstes) erfüllt werden.
Wallfahrt nach Rom
Eine Pilgerreise nach Rom mit Besuch und Gebet in mindestens einer der vier großen päpstlichen Basiliken oder in einer anderen ausgewähltenKirche Roms, die in dem päpst lichen Dekret namentlich aufgeführt sind.
Wer nicht nach Rom pilgern kann, hat folgende Möglichkeit:
Die eigene Kathedrale besuchen
Der Besuch seiner Bischofskirche oder an derer Kirchen und Heiligtümer, die vom Bischof zur Erlangung des Ablasses bestimmt worden sind. (dazu gehört auch die Pfarrkirche zum Hl. Jakobus in Medjugorje)
Zur Erlangung des Ablasses werden auch ein Besuch des HL Landes und weiterer heiliger Stätten auf der ganzen Welt angeführt:
,,Jede kleinere Basilika, Kathedrale, jedes Marienheiligtum, jede bedeutende Stiftskirche oder ein Heiligtum, das der Diözesanbischof bestimmt", so das Vatikandekret.
Werke der Barmherzigkeit verrichten
Die Ausübung von leiblichen und geistigen Werken der Barmherzigkeit. Konkret führt das Dekret einen Besuch bei Gefangenen, die Betreuung einsamer alter Menschen, die Hilfe für Kranke oder Behinderte und die Unterstützung Bedürftiger auf.
Verzicht, Fasten oder Engagement
Einen vollkommenen Ablass kann man auch durch ehrenamtliches Engagement und Taten der Buße erlangen. Der Vatikan zählt einige Möglichkeiten auf:
Verzicht auf Ablenkungen wie Fernsehen oder soziale Medien für mindestens einen Tag pro Woche
Echtes Fasten
Eine angemessene Geldsumme für die Armen spenden
Unterstützung religiöser oder sozi ler
Um einen der obengenannten vollkommenen Ablässe zu erlangen, müssen fol gende Bedingungen erfüllt sein:
- Abkehr von allen Sünden, einschließlich der lässlichen Sünden. Also der feste Vorsatz, nach Gottes Willen zu leben
- Sakramentale Beichte
- Empfang der heiligen Kommunion
- Gebet in den Gebetsanliegen des Papstes
Diese Bedingungen können einige Tage vor oder nach der Verrichtung der Werke erfüllt werden, um den Ablass zu erlangen, aber es istsinnvoll, dass die Kommunion und das Gebet am selben Tag stattfinden, an dem das Werk vollbracht wird.
Eine einzige sakramentale Beichte genügt, um mehrere vollkommene Ablässe zu er langen, aber häufige sakramentale Beichten werden empfohlen, um die Gnade einer tieferen Bekehrung und Reinheit des Herzens zu erlangen.
Für jeden erbetenen vollkommenen Ablass ist jedoch eine eigene heilige Kommunion und ein eigenes Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters erforderlich.
Das Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters bleibt dem Einzelnen überlassen, aber ein „Vaterunser" und ein „Gegrüßet seist du, Maria" werden empfohlen.
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