
Erklärung des Dikasteriums für die Glaubenslehre zur Rückkehr von Pater Jozo Zovko
Der Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Kardinal Victor Manuel Fernandez, informierte den Bischof von Mostar-Duvno, Petar Palić, in einem Brief darüber, dass das Dikasterium auf seinem Kongress vom 25. Februar 2025 die Bitten geprüft habe, „dass Pater Jozo Zovko in seine Heimat zurückkehren“ und nach seiner Rückkehr „in einem Kloster leben kann, wo er in Ruhe und ohne Störungen leben kann.“
Außerdem betont der Brief, dass „seine Rückkehr in sein Heimatland vor allem ein Akt der Menschlichkeit und eine Geste christlicher Liebe und Barmherzigkeit“ sei. In diesem Zusammenhang hat das Dikasterium für die Glaubenslehre beschlossen, die Bestimmungen zu ändern, die es mit Dekret vom 21. Juni 2019 erlassen hatte.
Neues Dekret bezüglich P. Jozo Zovko: Änderungen und Bestimmungen
In diesem Sinne wurde ein neues Dekret mit folgenden Bestimmungen erlassen:
a) Die Verpflichtung, nicht nach Bosnien und Herzegowina zu reisen, wird aufgehoben;
b) Alle anderen Bestimmungen bleiben in Kraft, darunter:
- Kein Zusammenhang mit dem „Phänomen Medjugorje“ zu haben;
- Ohne die schriftliche Genehmigung des Generalministers keine gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen und nicht in Verwaltungsorganen tätig zu sein;
- Nicht öffentlich aufzutreten;
- Keine Interviews zu geben.“
Zusätzliche Klarstellung im Schreiben des Dikasteriums für die Glaubenslehre
Im selben Schreiben heißt es außerdem:
„Mit dieser Entscheidung des Dikasteriums sollen weder die früheren Bestimmungen aufgehoben werden, die tatsächlich teilweise aufrechterhalten wurden, noch soll das unangemessene Verhalten der betreffenden Ordensleute in der Vergangenheit akzeptiert oder gar gerechtfertigt werden. Daher wurde entschieden, dass alle ihm auferlegten Verpflichtungen und Verbote in Kraft bleiben, mit Ausnahme der Verpflichtung, nicht nach Bosnien und Herzegowina zu reisen, die aus Menschlichkeit und christlichem Mitgefühl aufgehoben wurde.“
Der Wohnort von Pater Jozo Zovko wird von der Verwaltung der Franziskanerprovinz Herzegowina unter Beachtung der oben genannten Verpflichtungen und Verbote festgelegt.
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